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Pflegeversicherung
Wer erhält Leistungen der PV
Wer erhält Leistungen der Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.
Pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
"Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" sind:
1. Im Bereich der Körperpflege
das Waschen,
das Duschen,
das Baden,
die Zahnpflege,
das Kämmen,
das Rasieren,
die Darm- und Blasenentleerung
2. Im Bereich Ernährung
das mundgerechte Zubereiten,
die Aufnahme der Nahrung
3. Im Bereich der Mobilität
das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
das An- und Auskleiden,
das Gehen
das Stehen,
das Treppensteigen,
das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
4. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung
das Einkaufen,
das Kochen,
das Reinigen der Wohnung,
das Spülen,
das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
das Beheizen.
Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen eingeteilt.

