Boehmer Altenheimbetriebe

Neues Betreuungsrecht

Neues Betreuungsrecht ab 01.07.2005

Berlin (fr). Das zweite Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts tritt nun endgültig in Kraft. Kernelemente sind insbesondere die Pauschalierung der Vergütungen der Berufsbetreuer und die Stärkung der Vorsorgevollmacht. Die Vergütungssätze richten sich neben den §§ 1835 und 1836 BGB nach dem neuen Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG), so dass nicht mehr nach konkretem Zeitaufwand, sondern pauschal nur noch nach vierfach untergegliederten Zeitansätzen abgerechnet wird. Ein Betreuer soll demnach zwischen 27 und 44 EUR je anzusetzender Stunde erhalten (inkl. Umsatzsteuer, bei Vereinen 7 %, und inkl. Aufwand wie Telefon, Fahrtkosten, Verwaltungspersonal). Maßgeblich sind nicht mehr die Anzahl von Betreuungen pro Betreuer, sondern die auf einen Betreuer anfallenden Stundenkontingente und die sich daraus ergebende Kostendeckung.
Zukünftig wird die Arbeit strikt zwischen Betreuern und ihnen zur Seite gestellten Hilfskräften aufgeteilt werden müssen. Beispielsweise kann der steigende Verwaltungsaufwand, wie Formulare ausfüllen, Fristen beachten, Briefe und Überweisungen schreiben, von Verwaltungskräften erledigt werden. Außerdem räumt das neue Gesetz den Ländern die Möglichkeit ein, die Auswahl des Betreuers den Rechtspflegern zu übertragen.

 

Download des Betreuungsrechtes [298 KB]

Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz

 

 






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