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Vereinfachte Zuzahlung - Barbetrag

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Vereinfachtes Zuzahlungsverfahren schützt Heimbewohner vor finanzieller Überforderung - Vertrauensschutz für Zusatzbarbetrag
Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Deutsche Bundestag heute zwei wichtige Verbesserungen in der Sozialhilfe beschlossen. Bei auf Sozialhilfe angewiesenen Heimbewohnern wird das Verfahren bei Zuzahlungen für Arztbesuche und Arzneimittel etc. stark vereinfacht und eine Überforderung auch am Jahresanfang vermieden. Außerdem wurde eine Regelung zum Schutze des Besitzstandes des von der Sozialhilfe an Heimbewohner geleisteten Zusatzbarbetrages beschlossen.

 

Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: "Das vereinfachte Zuzahlungsverfahren schützt Heimbewohner vor finanzieller Überforderung. Richtig ist, dass es von Anfang an allen Sozialhilfeträgern und Krankenkassen möglich war, in der Praxis ein vereinfachtes Zuzahlungsverfahren für Heimbewohner anzubieten. Diese Gestaltungschance haben aber nur einige zu Gunsten der Betroffenen genutzt - andere nicht. Vor Ort haben sich einige gute Ansätze entwickelt. Diese haben wir aufgegriffen und wollen nun eine bundesweite und verpflichtende Regelung. Die neue Regelung sieht vor, dass der Sozialhilfeträger in Höhe des maximalen Zuzahlungsbetrages für ein Jahr ein Darlehen gewährt und den Betrag an die zuständige Krankenkasse auszahlt. Gegen Rückzahlung in kleinen monatlichen Raten sind Heimbewohner damit von Anfang an von jeder Zuzahlung befreit." Das bedeutet für auf Sozialhilfe angewiesene Heimbewohner in den alten Bundesländern einen Gesamtbetrag für das Jahr in Höhe von 41,40 Euro (für chronisch kranke Menschen) und ein Betrag von 3,45 Euro monatlich. Für auf Sozialhilfe angewiesene Heimbewohner in den neuen Ländern bedeutet es einen Gesamtbetrag für das Jahr in Höhe von 39,72 Euro und ein Betrag von 3,31 Euro monatlich.

Zugleich begrüßte die Ministerin den Beschluss zum Zusatzbarbetrag für Heimbewohner. Jeder Heimbewohner, der bis 31.12.2004 das erhöhte Taschengeld erhält, bezieht diesen Betrag auch zukünftig. Ulla Schmidt: "Es bleibt richtig, dass alle Heimbewohnerinnen und Heimbewohner künftig ein einheitliches Taschengeld erhalten. Gleichwohl haben sich diejenigen, die heute mit dem Zusatzbarbetrag ein erhöhtes Taschengeld erhalten, auf diese Leistung eingerichtet. Daher wird jetzt ins Gesetz eine Vertrauensschutzregelung eingeführt."

18.11.2004 - Das Gesetz ist durch den Bundesrat genehmigt worden und somit rechtsgültig.

Den Beschluss finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) unter Drucksachennummer 15/3977.

 

 






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