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Alterseinkünftegesetz
Eine grundlegende Reform der Rentenbesteuerung
FAZ, vom 12.06.04 - Das Alterseinkünftegesetz, das der Bundesrat am Freitag beschlossen hat, bringt eine grundlegende Reform der Rentenbesteuerung. Damit wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts verwirklicht, Beamtenpensionen und Renten sind steuerlich gleichzubehandeln. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für die private und betriebliche Altersvorsorge verändert.
Die Reform führt dazu, daß die Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise steuerfrei gestellt werden; im Gegenzug werden die Renten stärker "nachgelagert" besteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt für die heutigen und die im kommenden Jahr hinzukommenden Rentner dauerhaft auf 50 Prozent. Für die Neurentner steigt der Steueranteil an, bis 2020 um 2 Prozentpunkte im Jahr danach um jährlich einen Prozentpunkt, so daß im Jahr 2040 die volle Besteuerung erreicht ist. Die Rentenbeiträge werden bis 2005 schrittweise steuerfrei gestellt.
Nachgelagert besteuert werden Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leibrentenversicherungen, die eine monatliche, lebenlange Leibrente nicht vor dem 60. Lebensjahr vorsehen. Die Versorgungsansprüche dürfen nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar sein. Es darf über den Anspruch auf Leibrente hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen.
Die Bestandsrenten und Neuzugänge 2005 bleiben damit nur noch bis zu rund 18.900 Euro im Jahr bei Alleinstehenden steuerfrei. Für Verheiratete ist der Betrag doppelt so hoch. Bisher war eine jährliche Rente von 38.000 Euro steuerfrei. Mit der schrittweisen Neufestlegung des Steueranteils wird für jeden Rentner ein fester steuerfreier Rentenbetrag errechnet. Bisher zahlen 2 Millionen Rentner Steuern. Über der Grenze liegen meist Haushalte mit Zusatzeinkünften aus Betriebsrenten, Zinsen, Mieten oder Pachten. Künftig müssen nach Schätzung des Finanzministeriums 3,3 Millionen Rentner Steuern zahlen. Damit bleiben 10,9 Millionen Rentnerhaushalte (77 Prozent) weiter unbelastet. Um eine Doppelbesteuerung in Extremfällen auszuschließen, ist eine Öffnungsklausel eingefügt worden.Rentner, die mindestens zehn Jahre Beiträge über den Höchstbeitrag zu gesetzlichen Rentenversicherung leisteten, können für die darauf beruhenden Renten die günstigere Besteuerung nach dem Ertragsanteil wählen.
Bei den Rentenbeiträgen ist zunächst ein Abzug von 60 Prozent vorgesehen. Ein sofortiger vollständiger Abzug der gesetzlichen und privaten Beiträge zur Altersvorsorge hätte zu Steuerausfällen von mehr als 20 Milliarden Euro geführt. Die Freistellung der Beiträge steigt bis 2025 jährlich um 2 Punkte auf 100 Prozent. Dann wird der absetzbare Höchstbetrag von 20000 Euro erreicht. Zu dem Abzugsrahmen zählt der Arbeitgeberanteil. Für den privaten Beitrag bleibt ein steuerbegünstigter Anteil von 10 Prozentpunkten. Dies würde Geringverdiener schlechterstellen als heute. Um das zu vermeiden, gibt es eine "Günstigerprüfung" und die Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen bis 2014.

